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Rentenberatung
Kontenklärung / Antragstellung
Durch eine Kontenklärung in der gesetlichen Rentenversicherung sollen möglichst
alle Versicherungszeiten des Versicherten in seinem persönlichen Konto gespeichert
werden. Sie schafft die Voraussetzung dafür, dass Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung (zum Beispiel Rehabilitationen und Renten) gewährt werden
können.
Das vollständige Versicherungskonto ist die Basis dafür, dass später die zustehende Rente berechnet werden kann. Neben dem Namen, der Adresse und dem Geburtsdatum des Versicherten sind alle rentenrechtlichen Zeiten gespeichert, soweit sie der Rentenversicherung bekannt sind. Die Entgelte, für die die Arbeitgeber Beiträge
einzahlen, werden automatisch im Konto gespeichert.
Es kann aber vorkommen, dass trotz der automatischen Übermittlung rentenrelevante Zeiten im Konto nicht aufgeführt werden und somit Lücken in der Versicherungsbiografie entstehen. So muss z. B. die Anerkennung von Schulzeiten oder Kindererziehungszeiten beantragt werden, da diese nicht maschinell gemeldet werden.
Fehlen Zeiten im Versicherungsverlauf, können die nicht vorhandenen Informationen durch eine Kontenklärung noch ergänzt werden.
Die Kontenklärung ist die Grundlage für die Prüfung der Wartezeit, die wiederum ein
Bestandteil der Voraussetzungen für die Gewährung einer Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist.
Ihren Antrag auf Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung stellen Sie am
besten bei
- den Rentenversicherungsträgern,
- Ihren Versichertenältesten (ehrenamtliche Mitarbeiter)
- dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Versicherungsamt Ihres Landkreises bzw.
Ihrer kreisfreien Stadt.
Diese stellen auch die notwendigen Antragsformulare zur Verfügung und bieten
Hilfe beim Ausfüllen der Formulare sowie beim Zusammenstellen der erforderlichen Unterlagen an.
Zur Entgegennahme und Weiterleitung Ihres Antrages können Sie sich darüber hinaus auch an die für Ihren Wohnsitz zuständige Gemeindebehörde wenden. Anträge können auch bei allen Sozialleistungsträgern (z.B. Krankenkasse, Agentur für Arbeit) sowie im Ausland bei den amtlichen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland gestellt
werden. Alle diese Stellen sind verpflichtet, Ihren Antrag unverzüglich an den zuständigen Rentenversicherungsträger weiterzuleiten.
Beratung
Auskunft und Beratung bietet auch täglich die Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Trier, Herzogenbuscher Straße 54 an. Gerne kann auch hier ein Termin für ein Beratungsgespräch vereinbart werden,
+49 (0)651-145 500
Weitere Informationen gibt es im Internet unter
Deutsche Rentenversicherung