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Informationszugang beantragen
Leistungsbeschreibung
Sie haben Anspruch auf den Zugang zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen jeder Landesbehörde, kommunalen Behörde sowie jeder Behörde von sonstigen, der Aufsicht des Landes Rheinland-Pfalz unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Voraussetzung ist, dass es sich um Verwaltungstätigkeit handelt. Damit soll die Transparenz in der öffentlichen Verwaltung vergrößert und ebenso eine bessere Kontrolle ermöglicht werden.
Der Anspruch auf Informationszugang ist unabhängig vom Wohn- oder Aufenthaltsort und somit nicht auf Bürger*innen von Rheinland-Pfalz beschränk t.
Teaser
Sie möchten Zugang zu amtlichen Informationen oder Umweltinformationen? Dann können Sie dies bei der zuständigen Stelle beantragen.
Verfahrensablauf
Stellen Sie den Antrag auf Informationszugang schriftlich, mündlich, zur Niederschrift oder elektronisch (per Mail) bei der zuständigen Stelle.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Stelle, die über die gewünschten Informationen verfügt.
Voraussetzungen
Anspruch auf Zugang hat:
- jede natürliche Person,
- jede juristische Person des Privatrechts,
- jede nicht rechtsfähige Vereinigung von Bürgerinnen und Bürgern,
- jede juristische Person des öffentlichen Rechts, soweit sie Grundrechtsträger ist.
Aus dem Antrag müssen Ihre Identität und eine genaue Beschreibung der gewünschten Informationen hervorgehen. Gegebenenfalls wird die Behörde hier Rückfragen stellen.
Eine besondere Begründung Ihres Interesses müssen Sie nicht angeben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine zusätzlichen Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Für einfache Auskünfte und entsprechende Einsichtnahmen fallen in der Regel keine Kosten an. Auch wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, entstehen keinen Kosten für Sie.
Bei Anträgen, die einen gewissen Aufwand verursachen, entstehen jedoch Kosten (Gebühren und Auslagen). Diese richten sich nach dem Allgemeinen Gebührenverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten.
Bearbeitungsdauer
Die Anfragen werden in der Regel sofort, spätestens innerhalb eines Monats, bearbeitet. Bei Anfragen mit einem hohen Umfang oder Komplexität oder wenn Dritte betroffen sind, kann die Bearbeitung sich verzögern. Hierüber werden Sie entsprechend informiert.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Gegen die Entscheidung sind Widerspruch und Klage zulässig.
Anträge / Formulare
Sie können den Antrag formlos stellen.
Was sollte ich noch wissen?
Die Informationen werden Ihnen durch Auskunftserteilung, Gewährung von Akteneinsicht oder in sonstiger Weise zugänglich gemacht. Sie können eine bestimmte Art des Informationszugangs beantragen. Nur aus wichtigen Gründen wird hiervon abgewichen, z. B. wenn die beantragte Zugangsart mit einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand verbunden wäre.
In manchen Fällen kann es sein, dass Sie nur teilweise, gar keinen oder - in einzelnen Fällen - nur zu einem späteren Zeitpunkt Zugang zu den erfragten Informationen erhalten.
Die Ablehnungsgründe sind gesetzlich festgelegt. Beispielsweise können der Schutz der öffentlichen Sicherheit oder von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen einer Herausgabe von Informationen entgegenstehen. In bestimmten Fällen werden Drittbeteiligungsverfahren durchgeführt.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Stelle, die über die gewünschten Informationen verfügt.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Johanna FoxSachgebietsleiterin Presse-/Öffentlichkeitsarbeit
- Herr Dominik Fries