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zur Europawahl als Inlandsdeutsche oder Inlandsdeutscher ins Wählerverzeichnis eingetragen werden oder eintragen lassen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie als Deutsche oder Deutscher in Deutschland leben und an der Europawahl teilnehmen möchten, müssen Sie zunächst ins Wählerverzeichnis eingetragen werden. Dies
geschieht entweder automatisch von Amts wegen oder Sie müssen hierfür einen Antrag stellen.Teaser
Für die Europawahl werden Sie als Deutsche oder Deutscher von Amts wegen oder auf Antrag ins Wählerverzeichnis aufgenommen.
Verfahrensablauf
Sofern Sie als Inlandsdeutsche oder Inlandsdeutscher nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden, können Sie hierfür einen Antrag stellen. In diesem Fall ist folgendermaßen vorzugehen:
- Sie stellen einen formlosen Antrag bei der für Sie zuständigen Gemeinde.
- Die Behörde entscheidet über den Antrag und versendet eine Wahlbenachrichtigung oder einen ablehnenden Bescheid.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt den Gemeindebehörden.
Voraussetzungen
Sie werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie am 42. Tag vor der Wahl,
- Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz sind,
- am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
-
Ihren Hauptwohnsitz oder Ihre alleinige Wohnung in Deutschland haben oder
- Kapitän beziehungsweise Kapitänin oder
- Besatzungsmitglied eines Seeschiffes unter deutscher Flagge sind oder
- als Binnenschiffer oder Binnenschifferin eines im deutschen Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffes oder
- als Angehöriger beziehungsweise Angehörige des entsprechenden Hausstandes gemeldet sind oder
- unter der Anschrift einer Justizvollzugsanstalt oder einer ähnlichen Einrichtung in Deutschland gemeldet sind.
Sie werden auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen,
wenn Sie- Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz sind,
- am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
- ohne Wohnung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben oder sich in einer Justizvollzugsanstalt befinden, ohne dass eine Eintragung von Amts wegen erfolgt ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss
- Familiennamen,
- die Vornamen,
- das Geburtsdatum,
- die genaue Anschrift enthalten muss;
Der Antrag ist schriftlichzu stellen.
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragsfrist: bis zum 21. Tag vor der Wahl
Bearbeitungsdauer
etwa 2 Wochen
Rechtsgrundlage
Kurztext
- Wählerverzeichnis zur Europawahl Eintragung von in Deutschland lebenden Deutschen
-
von Amts wegen, wenn am 42. Tag vor der Wahl:
- Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz
- am Wahltag mindestens 18 Jahre alt
- kein Ausschluss vom Wahlrecht
-
Hauptwohnsitz oder alleinige Wohnung in Deutschland oder
- Kapitän beziehungsweise Kapitänin oder
- Besatzungsmitglied für ein Seeschiff unter deutscher Flagge oder
- Binnenschiffer beziehungsweise Binnenschifferin eines im deutschen Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffes oder
- als Angehörige beziehungsweise Angehöriger des entsprechenden Hausstandes oder
- unter der Anschrift einer Justizvollzugsanstalt oder einer ähnlichen Einrichtung in Deutschland gemeldet
-
auf Antrag:
- Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz
- am Wahltag mindestens 18 Jahre alt
- kein Ausschluss vom Wahlrecht
- ohne Wohnung, aber mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland oder in einer Justizvollzugsanstalt befindlich, ohne dass eine Eintragung von Amts wegen erfolgt
-
zuständig bei Antragstellung: Gemeinde,
- in der man eine Wohnung innehat,
- in der man sich gewöhnlich aufhält,
- in der der Reeder seinen oder die Reederin ihren Sitz hat,
- die der Heimatort des Binnenschiffs ist oder
- in der die Justizvollzugsanstalt liegt
Typisierung
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