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Meldebescheinigung Ausstellung
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Die Meldebehörde der Stadt bzw. Gemeinde bei der Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind, stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus.
Die einfache Meldebescheinigung, oft auch Wohnungsnachweis genannt, beinhaltet folgende Angaben:
- Familienname
- frühere Namen
- Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
- Doktorgrad
- Ordensname, Künstlername
- Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
- derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
Teaser
Sie können zum Nachweis gegenüber manchen Behörden oder Privatinstitutionen eine einfache Meldebescheinigung vorlegen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- ggf. schriftliche Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Trier-LandFür die amtliche Meldebestätigung wird eine Gebühr von 6,50 Euro während der Online-Beantragung erhoben. (Aktzeptierte Zahlungsmittel: Giropay). Außerdem können Sie gebührenfrei eine Meldebescheinigung für soziale Zwecke beantragen (Nachweis muss hochgeladen werden). Gebührenfrei sind Meldebescheinigungen zu Rentenzwecken bei gesetzlichen Renten, zur Beantragung von Kindergeld. Von der zuständigen Meldebehörde erhält die betroffene Person die amtliche Meldebestätigung postalisch zugestellt.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Bescheinigungen für andere Personen können der betreffenden Person nur schriftlich zugestellt oder gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben werden.
Auf Antrag kann eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden, die Daten nach § 3 Absatz 1 Bundesmeldegesetz, mit Ausnahme von Auskunfts- und Übermittlungssperren, enthalten darf. Der Datenumfang der erweiterten Meldebescheinigung darf dabei auch den Datenumfang der einfachen Meldebescheinigung unterschreiten.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt, Gemeinde oder Verbandsgemeinde.