Kirchenaustritt Erklärung


An wen muss ich mich wenden?

Beim Kirchenaustritt liegt die Zuständigkeit bei der Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, der Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten der Stadtverwaltung Ihres Wohnsitzes beziehungsweise gewöhnlichen Aufenthaltes.

Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Trier-Land

Zuständig bei der verbandsgemeinde Trier-Land ist das Standesamt für Kirchenaustritte.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende