Passersatz bei Reisepassverlust im Ausland beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie Ihren Reisepass im Ausland verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, müssen Sie Ersatzreisedokumente für die Heim- oder Weiterreise bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Reiseland ausstellen lassen.

    Je nachdem, ob Sie direkt nach Deutschland zurückkehren oder noch in andere Länder einreisen wollen, muss entweder ein Reiseausweis, der nur für die Einreise nach Deutschland gilt, oder ein neuer Reisepass oder vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.

    Beachten Sie, dass manche Länder bei der Ausreise den Einreisestempel im Reisepass als Nachweis der legalen Einreise verlangen. In diesen Fällen müssen Sie gegebenenfalls ein Ausreisevisum beantragen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Bescheinigung der Verlust- oder Diebstahlsanzeige bei der Polizei
    • zwei aktuelle biometrische Passbilder im Passformat 45 x 35 mm
    • Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit, zum Beispiel durch:
      • Personalausweis
      • Kopie des verlorenen oder gestohlenen Reisepasses
    • Damit Ihnen schneller neue Reisedokumente ausgestellt werden können, sollten Sie Kopien aller Ihrer Ausweispapiere auf Ihrer Reise mitführen.
  • Welche Gebühren fallen an?

    • Weitere mögliche Kosten:

    für einen Reisepass im Express-Bestellverfahren: zusätzlich jeweils 32,00 EUR

    Für Reisedokumente, die von den Vertretungsbehörden anderer EU-Staaten ausgestellt werden, fallen unterschiedlich hohe Gebühren an.

    Beachten Sie, dass die Gebühren von Auslandsvertretungen ausschließlich in der jeweiligen Landeswährung eingenommen werden.

    Gebühr: 8,00 €
    Vorkasse: Nein
    Reiseausweis als Passersatz zur direkten Rückkehr nach Deutschland

    Vorkasse: Nein
    Neuausstellung des Reisepasses mit 32 Seiten für Personen ab 24 Jahren

    Vorkasse: Nein
    Neuausstellung des Reisepasses mit 48 Seiten für Personen ab 24 Jahren

    Vorkasse: Nein
    Neuausstellung des Reisepasses mit 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren

    Vorkasse: Nein
    Neuausstellung des Reisepasses mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren

    Vorkasse: Nein
    Vorläufiger Reisepass

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Fristtyp:

    Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):

    • Reiseausweis als Passersatz: Dauer der Reise, höchstens 1 Monat

    Fristtyp:

    Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):

    vorläufiger Reisepass: bis zu 1 Jahr

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Ist keine deutsche Auslandsvertretung vorhanden, wenden Sie sich an die Vertretungsbehörde eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) im Reiseland.


An wen muss ich mich wenden?

Die deutsche diplomatische Vertretung (Botschaft, Generalkonsulat oder Konsulat) im Reiseland

Ist keine deutsche Auslandsvertretung vorhanden, wenden Sie sich an die Vertretungsbehörde eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) im Reiseland.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende