- Bürger & Rathaus
- Leben & Wohnen
- Ortsgemeinden
- Wasser & Abwasser
- Bauen & Wirtschaft
- Kultur & Freizeit
Angeln an den Grenzgewässern Mosel, Sauer, Our
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Für das Angeln in den deutschen und luxemburgischen Grenzgewässern der Mosel, Sauer und Our benötigen Sie ab dem 14. Lebensjahr einen gültigen Fischereierlaubnisschein. Ein staatlicher Fischereischein ist nicht erforderlich.
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Trier-LandDie Beantragung erfolgt persönlich. Die Dokumente werden Ihnen sofort ausgestellt. Die Bezahlung findet vor Ort statt. Bearbeitungsdauer - unverzüglich. Die Beantragung kann mit Vorlage einer Vollmacht auch durch einen Dritten beantragt werden.
Welche Gebühren fallen an?
Für Mosel, Sauer und Our:
- Jahres ufer schein: 15,00 Euro
- Monats ufer schein: 10,00 Euro
- Wochen ufer schein: 5,00 Euro
nur für Mosel und Sauer (zusätzlich):- Jahres nachen schein: 40,00 Euro
- Monats nachen schein: 25,00 Euro
- Wochen nachen schein: 10,00 Euro
Bearbeitungsdauer
Bei einer persönlichen Antragstellung erfolgt die Bearbeitung unverzüglich. Bei einer schriftlichen Antragstellung kann die Bearbeitungsdauer einige Tage mehr in Anspruch nehmen.
Rechtsgrundlage
An wen muss ich mich wenden?
Der Fischereierlaubnisschein wird erteilt in Rheinland-Pfalz durch die Verbandsgemeindeverwaltungen Arzfeld, Konz, Südeifel und Trier-Land.