Angeln an den Grenzgewässern Mosel, Sauer, Our

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Für das Angeln in den deutschen und luxemburgischen Grenzgewässern der Mosel, Sauer und Our benötigen Sie ab dem 14. Lebensjahr einen gültigen Fischereierlaubnisschein. Ein staatlicher Fischereischein ist nicht erforderlich.

  • Verfahrensablauf

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Trier-Land

    Die Beantragung erfolgt persönlich. Die Dokumente werden Ihnen sofort ausgestellt. Die Bezahlung findet vor Ort statt. Bearbeitungsdauer - unverzüglich. Die Beantragung kann mit Vorlage einer Vollmacht auch durch einen Dritten beantragt werden.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Für Mosel, Sauer und Our:

    • Jahres ufer schein: 15,00 Euro
    • Monats ufer schein: 10,00 Euro
    • Wochen ufer schein: 5,00 Euro


    nur für Mosel und Sauer (zusätzlich):

    • Jahres nachen schein: 40,00 Euro
    • Monats nachen schein: 25,00 Euro
    • Wochen nachen schein: 10,00 Euro
  • Bearbeitungsdauer

    Bei einer persönlichen Antragstellung erfolgt die Bearbeitung unverzüglich. Bei einer schriftlichen Antragstellung kann die Bearbeitungsdauer einige Tage mehr in Anspruch nehmen.

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Der Fischereierlaubnisschein wird erteilt in Rheinland-Pfalz durch die Verbandsgemeindeverwaltungen Arzfeld, Konz, Südeifel und Trier-Land.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende