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Wahlinfos-BuTa2025
Wahl zum Deutschen Bundestag
am Sonntag, den 23.02.2025
Wichtige Hinweise zur Briefwahl
Bitte beachten Sie, dass die Versendung von Briefwahlunterlagen erst ab dem 7. Februar 2025 erfolgen kann. Die Stimmzettel zur Bundestagswahl werden den Verbandsgemeinden erst am 6. Februar 2025 durch den Landeswahlleiter zur Verfügung gestellt, sodass eine vorherige Ausstellung von Unterlagen nicht möglich ist.
HINWEISE ZUR BEANTRAGUNG VON BRIEFWAHLUNTERLAGEN
Wenn Sie an einer Wahl per Briefwahl teilnehmen möchten, haben Sie die Möglichkeit, einen sogenannten Wahlschein (mit Briefwahlunterlagen) zu beantragen. Die Beantragung kann folgendermaßen erfolgen:
ONLINE
- Auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten personalisierten QR-Code mit der Kamera eines Smartphones oder Tablets scannen und den eingeblendeten Link öffnen oder hier klicken.
- Formloser Antrag an wahlen@trier-land.de
SCHRIFTLICH PER POST
- Ausgefüllte und unterschriebene Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder formlosen Briefwahlantrag an die Verbandsgemeindeverwaltung Trier-Land senden.
PERSÖNLICH
- Die Briefwahlunterlagen können auch während der allgemeinen Öffnungszeiten bei bei der Verbandsgemeindeverwaltung Trier-Land abgeholt werden. Sie sind berechtigt unmittelbar vor Ort von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen!
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich!
VERSAND UND RÜCKSENDUNG DER BRIEFWAHLUNTERLAGEN
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie in dem hellroten Wahlbrief an die Verbandsgemeindeverwaltung Trier-Land zurücksenden.
Für die Beantragung der Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am 23.02.2025 können Sie uns auch gerne eine E-Mail zusenden an wahlen@trier-land.de