Schiedsamt


Schlichten statt Richten

Die Idee, Streitigkeiten durch Schlichtung beizulegen, ohne sogleich einen Richter zu bemühen, ist modern und hat dennoch Tradition. Die Institution der vorgerichtlichen Streitschlichtung durch Schiedsmänner- und frauen ist bereits über 180 Jahre alt.

Ein Schlichtungsversuch bei der Schiedsperson ist schnell bearbeitet, auch außerhalb der üblichen Arbeitszeit und spart dadurch Zeit und Nerven. Dieser ist kostengünstig und führt mit großer Wahrscheinlichkeit dazu, dass der
Frieden auf Dauer ist. Denn keine Partei "gewinnt" oder "verliert".

Antrag  
Der Antrag auf Anberaumung einer Schlichtungsverhandlung kann schriftlich oder mündlich bei der örtlich
zuständigen Schiedsperson gestellt werden.

Vergleich
Ein abgeschlossener Vergleich beendet den Streit. Weil es keinen Sieger und keinen Besiegten gibt, ist ein Vergleich oftmals befriedigender als ein Urteil.

Vorteile
Eine Schlichtung ist kostengünstig. Eine erfolglose Schlichtung verbaut nicht den Klageweg. Für den Sühneversuch ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk der Antragsgegner wohnt.


Kordel, Zemmer (alle Ortsteile)


Lieselotte Fohl

Schanzstr. 14
54313 Zemmer-Schleidweiler
Tel.06580-8380                           

Trierweiler, Franzenheim, Hockweiler, Igel, Langsur, Kersch, Wintersdorf 

Daniele Steil
Daniela Steil

Friedhofstrasse 24
54308 Langsur
daniela.steil@cathol.lu
Tel. 06501/607244

Aach, Newel, Ralingen, Edingen, Godendorf, Olk, Welschbillig (alle Ortsteile)


Jürgen Müller
Welschbilliger Str. 2
54298 Welschbillig-Träg
Tel. 06506-714