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Steuern & Beiträge
Kommunale Abgaben
Um ihre Aufgaben erfüllen zu können, erheben die Gemeinden Abgaben, sprich: Steuern, Gebühren, Beiträge und Entgelte, nach den gesetzlichen Vorschriften. So fließen etwa die Grundsteuer A und B, die einmaligen und wiedergekehrende Straßenbeiträge, die Gewerbesteuer, die Hundesteuer und der Gemeindeanteil an Einkommens- und Umsatzsteuer und weitere dem Haushalt der jeweiligen Ortsgemeinde zu.
Zur Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben steht der Verbandsgemeinde nach § 72 GemO das Recht zu, eine Umlage von den Ortsgemeinden zu erheben, soweit die eigenen Finanzmittel dazu nicht ausreichen. Aktuell liegt der Hebesatz der Verbandsgemeinde Trier-Land bei 40 v.H.
Die Verbandsgemeinde erzielt "eigene Finanzmittel" u.a. durch das Erheben von Gebühren und Beiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz etwa im Bereich des Abwasserwerks Trier-Land für die Abwasserentsorgung. Die entsprechende Satzung finden Sie unter dem Punkt "Satzungen".
Weiter erhält sie Bundes- und Landeszuweisungen, Fördermittel oder nimmt im äußersten Fall einen Investitionskredit auf.
Nach § 95 Abs. 1 u. 2 hat die Verbandsgemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen, die u.a. die Festsetzung des Haushaltsplans enthält. Siehe dazu den Punkt "Haushalt".