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Zukunft Trier-Land
Zukunft Trier-Land
Was ist der Fonds?
Durch die „Zukunft Trier-Land — Förderung " ist es, ohne großen Verwaltungsaufwand, möglich, spontan und individuell, besondere Initiativen, Projekte und Maßnahmen/Projekte innerhalb der VG Trier-Land für die Menschen vor Ort, sehr niedrigschwellig zu unterstützen.
Förderbedingungen & Antragsstellung
Was wird gefördert?
- Spontane Initiativen und Projekte
- Nachbarschaftshilfen, die aktuelle gesellschaftliche Themenfelder aufgreifen
- Jugend und Altenhilfe
- Natur- und Umweltprojekte
- Projekte, die die Nachhaltigkeit von Ortsgemeinden fördern
- Angebote der Bildung, sowie der Kultur- und Heimatpflege
Wer kann Projektanträge stellen?
- Vereine und Bürgerinitiativen, auch Interessensgemeinschaften, Standortgemeinschaften
- Gewerbevereine
- Fördervereine
- Elterninitiativen
- gemeinnützige Träger und Stiftungen
- öffentliche und private Bildungs- und Betreuungseinrichtungen
- Privatpersonen
- Grundstücks- und Immobilieneigentümer/innen, welche nicht wohnhaft in der Verbandsgemeinde sind
- Ortsbürgermeister*innen und Ortsvorsteher*innen für Dritte
Von der Förderung ausgeschlossen sind Firmen, Fördervereine von öffentlichen Einrichtungen, Selbständige und gewerblich Tätige sowie Politische Parteien und Gruppierungen.
Kriterien zur Bewertung der Förderfähigkeit:
- Die Maßnahme/Projekt erfolgt innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches des Fördergebiets
- Mit der Umsetzung der Maßnahme/Projekt wurde noch nicht begonnen (Ausnahmen hiervon stellen Projekte dar, welche durch ein Empfehlungsschreiben des Ortsbürgermeisters beantragt werden).
Unter dem Maßnahmenbeginn versteht man den Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages sowie die Aufnahme von Eigenleistungen.
- Alle erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen liegen vor.
- Die Maßnahme/Projekt bewirkt eine wahrnehmbare und langfristige Verbesserung im Fördergebiet.
- Die Maßnahme/Projekt lässt einen Nutzen für die Allgemeinheit erwarten.
- Die Maßnahme/Projekt fördert das Image und die Identifikation mit der Verbandsgemeinde Trier-Land oder der betroffenen Ortsgemeinde
- Bei Maßnahmen, welche auf Grundstücken der jeweiligen Ortsgemeinde realisiert werden sollen muss die Maßnahme in Zusammenarbeit und mit Rücksprache der Ortsgemeinde durchgeführt werden. (Die Ortsgemeinde wird per Mail über den eingegangen Antrag informiert werden.)
Beispiele für Fördermäßige Maßnahmen:
- Pflege der Dorftradition
- Pflege und Förderung von naturnahen Lebensräumen
- Initiativen zur Verbesserung einer nachhaltigen Energieversorgung
- Bürgerbussysteme
- Flüchtlingshilfe
- Aktivitäten zur Verbesserung der Lebensqualität
Förderhöhe
- Bis 500 € komplette Summe
- Ab 500,01 € max. 1.000€ je Projekt und max. 50%
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