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Fördermittel können bis 1. April angefragt werden
4. Förderaufruf zur Einreichung von LEADER-Projekten in Moselfranken in der Förderperiode 2023-2029
Wer kann Anträge auf eine LEADER-Förderung einreichen?
Es gelten die Fördersätze der genehmigten LEADER-Entwicklungsstrategie der LAG Moselfranken:
• Öffentliche Träger (Grundförderung: 60%, Premiumförderung: 70%)
• Gemeinnützige Träger (Grundförderung: 50%, Premiumförderung: 80%)
• Private Träger (Grundförderung: 40%, Premiumförderung: 50%)
• Vorhaben der LAG (Grundförderung: 65%, Premiumförderung: 75%)
Was kann gefördert werden?
• Entscheidend für die Auswahl einer Projektidee ist, wie gut sie die Region voranbringt und die Umsetzung unserer LEADER-Entwicklungsstrategie unterstützt.
• Das Projekt muss einem oder mehreren Handlungsfeldern der LEADER-Entwicklungsstrategie Moselfranken zugeordnet werden:
o Wirtschaftlich zusammen wachsen
o Sozialen Zusammenhalt stärken
o Lebensgrundlagen gemeinsam bewahren
o Nachbarschaftsregion gemeinsam weiterentwickeln
• Die maximale Förderung pro LEADER-Vorhaben beträgt 250.000 €, die Mindestförderung beträgt 5.000 €
• Ausgaben für reine Ersatzinvestitionen, Sanierungs- und/oder Instandhaltungsmaßnahmen sowie gebrauchter Maschinen/ Anlagen sind grundsätzlich nicht förderfähig
Wie läuft das Antrags- und Auswahlverfahren ab?
(1) Beratung durch die LAG-Geschäftsstelle
(2) Einreichung eines vollständigen Projektsteckbriefs inkl. zusätzlicher Anlagen bei der LAG-Geschäftsstelle bis zum Ende des Förderaufrufs (Frist: 01.04.2025)
(3) Prüfung der Antragsunterlagen durch die LAG-Geschäftsstelle
(4) Bewertung der eingereichten Projektanträge durch die LAG Moselfranken im Rahmen einer Auswahlsitzung. Die LAG-Mitglieder bilden eine Rangfolge der bewerteten Projekte und wählen die Vorhaben gemäß dem zur Verfügung stehenden Mittelbudget aus
(5) Einreichung des offiziellen LEADER-Förderantrags bei der ADD (spätestens sechs Monate nach Auswahlentscheidung durch die LAG Moselfranken)
Wichtige Eckdaten zum 4. Projektaufruf
Fördermittel-Budget: 335.300,00 € (davon 285.300,00 € ELER-Mittel, 50.000,00 € Landesmittel*)
*Die Landesmittel stehen unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Genehmigung und stehen prioritär für private und grenzüberschreitende Vorhaben zur Verfügung.
Zeitschiene:
• Start des Aufrufes: 1. Februar 2025
• Ende des Aufrufes: 1. April 2025
• Einreichungsfrist für Projektsteckbriefe: 1. April 2025, 23.59 Uhr
• Datum der Projektauswahl durch die LAG: 23. April 2025
Inhalt des Aufrufes: Für alle Handlungsfelder des LEADER-Entwicklungskonzepts Moselfranken-Miselerland 2023-2029 können Projekte eingereicht werden.
Die geltenden Projektauswahlkriterien, die LEADER-Entwicklungsstrategie sowie den wichtigen Projektsteckbrief finden Sie auf unserer Homepage unter www.lag-moselfranken.de/informationen-vordrucke/downloads
Regionale Ansprechpersonen
Projektträgern wird empfohlen, vor Ausfüllen und Einreichen ihres Förderantrags mit einem der folgenden Ansprechpersonen der LEADER-Geschäftsstelle Moselfranken Kontakt aufzunehmen und sich dort beraten zu lassen:
• Matthias Faß bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell
(Tel. 06581/81-165; E-Mail: lag-moselfranken@saarburg-kell.de)
• Jennifer Lichter bei der Verbandsgemeindeverwaltung Trier-Land
(Tel. 0651/9798-148; E-Mail: jennifer.lichter@trier-land.de)
• Malte Awolin bei der Verbandsgemeindeverwaltung Konz
(Tel. 06501/83-103; E-Mail: malte.awolin@konz.de
Stelle für die Einreichung der Anträge:
Lokale AktionsGruppe (LAG) LEADER Moselfranken
Geschäftsstelle:
c/o Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell
Matthias Faß
Schlossberg 6, D-54439 Saarburg
Tel. 06581 81-165
E-Mail: lag-moselfranken@saarburg-kell.de
Internet: www.lag-moselfranken.de
Eine Einreichung per Mail ist ausreichend!
Bitte beachten Sie, dass nur vollständig und korrekt ausgefüllte Förderanträge in die Projektauswahl einbezogen werden können!
![](https://www.trier-land.de/bilder/konfinanziert-von-der-europaeischen-union-2023-2029.jpg?resize=c5a52f:380x&cid=ad4.112v)