Fördermittel können bis 1. April angefragt werden

2. Förderaufruf zur Einreichung von Ehrenamtlichen Bürgerprojekten in Moselfranken in der Förderperiode 2023-2029


Wer kann Anträge auf eine LEADER-Förderung einreichen?

• z.B. Vereine, gemeinnützige Organisationen, Nicht-Regierungsorganisationen, Gruppe nicht organisierter Menschen, Stiftungen (Aufzählung nicht abschließend!)
• keine kommunalen Körperschaften oder Betriebe, keine Einzelpersonen, keine politischen Parteien oder Vereinigungen

Was kann gefördert werden?

• Entscheidend für die Auswahl einer Projektidee ist, wie gut sie die Region voranbringt und die Umsetzung unserer LEADER-Entwicklungsstrategie unterstützt.
• Das Projekt muss einem oder mehreren Handlungsfeldern der LEADER-Entwicklungsstrategie Moselfranken zugeordnet werden:

  • Wirtschaftlich zusammen wachsen
  • Sozialen Zusammenhalt stärken
  • Lebensgrundlagen gemeinsam bewahren
  • Nachbarschaftsregion gemeinsam weiterentwickeln

• Insbesondere folgendes ist förderfähig: Kleinere ehrenamtliche Maßnahmen zur Verschönerung des Ortsbildes, Erhalt von Mundart und Kulturerbe, Förderung von Tier-, Natur- und Klimaschutz, Jugendförderung, Nachbarschaftshilfe, Seniorenarbeit, Fachreferenten, Imagekampagnen und Mitgliederakquise, (Aufzählung nicht abschließend)
• Folgende Maßnahmen können nicht gefördert werden: z.B. Grillfeste, Kaffee- und Kuchen-Veranstaltungen, Vereinsfeiern, Ausflugsfahrten, regelmäßige und ohne einen LEADER-Zuschuss ohnehin stattfindende Veranstaltungen/ Aktionen, für die Vereinstätigkeiten selbstverständliche Anschaffungen, Vorhaben mit Gewinnerzielungsabsicht (Aufzählung nicht abschließend) 

Wie hoch ist die Förderung?

• Die Höhe der Unterstützung von Einzelprojekten lokaler Akteure beträgt mindestens 1.000,00 € und maximal bis zu 3.000,00 € pro Einzelprojekt nach Mittelverfügbarkeit.
• Die Unterstützung darf die Höhe der vorgesehenen Ausgaben des Einzelprojektes nicht übersteigen. Die Gesamtkosten jedes Einzelprojekts müssen mindestens 1.000,00 € betragen.

Wie läuft das Antrags- und Auswahlverfahren ab?

(1) Es wird empfohlen, vor Antragstellung mit der LAG-Geschäftsstelle Kontakt aufzunehmen und sich hinsichtlich der grundsätzlichen Förderfähigkeit der Projektidee beraten zu lassen.
(2) Bis zum Ende des Projektaufrufs ist bei der LAG-Geschäftsstelle eine formlose Projektbeschreibung (kein Antragsvordruck!) einzureichen. Die LAG-Geschäftsstelle prüft die eingereichten Unterlagen anschließend auf Vollständigkeit.
(3) Die Mitglieder der LAG Moselfranken bewerten alle vollständigen und förderfähigen Projekte in einer gemeinsamen Sitzung und legen dabei eine Punktzahl sowie den Förderbetrag für jedes Projekt fest. Die LAG-Mitglieder bilden eine Rangfolge der bewerteten Projekte und wählen die Projekte gemäß dem zur Verfügung stehenden Mittelbudget aus.
(4) Der Vorhabenträger schließt im nächsten Schritt eine Zielvereinbarung mit der LAG Moselfranken ab. Nach Abschluss des Projektes muss bis spätestens 15.10.2025 bei der LAG-Geschäftsstelle ein Verwendungsnachweis mit Kostennachweisen eingereicht werden. Die LAG-Geschäftsstelle prüft die Unterlagen und zahlt die Zuschüsse aus. 

Wichtige Eckdaten zum 2. Projektaufruf für Ehrenamtliche Bürgerprojekte
Fördermittel-Budget: 40.000,00 € (davon 30.000,00 € Mittel des Landes Rheinland-Pfalz* und 10.000,00 € projektunabhängige kommunale Mittel der LAG Moselfranken)
*Die Landesmittel stehen unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Genehmigung und einer Bewilligung durch die ADD. 

Zeitschiene:
• Start des Aufrufes: 1. Februar 2025
• Ende des Aufrufes: 1. April 2025
• Einreichungsfrist für Förderanträge: 1. April 2025, 23.59 Uhr
• Datum der Projektauswahl durch die LAG: 23. April 2025

Inhalt des Aufrufes: Für alle Handlungsfelder des LEADER-Entwicklungskonzepts Moselfranken-Miselerland 2023-2029 können Projekte eingereicht werden.

Die vollständigen Förderregelungen für Ehrenamtliche Bürgerprojekte sowie ein Leitfaden zur Antragstellung finden Sie auf unserer Homepage unter www.lag-moselfranken.de/informationen-vordrucke/downloads – alternativ können Sie diese Unterlagen bei der LEADER-Geschäftsstelle anfordern. 

Regionale Ansprechpersonen
Projektträgern wird empfohlen, vor Ausfüllen und Einreichen ihres Förderantrags mit einem der folgenden Ansprechpersonen der LEADER-Geschäftsstelle Moselfranken Kontakt aufzunehmen und sich dort beraten zu lassen:

• Matthias Faß bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell
(Tel. 06581/81-165; E-Mail: lag-moselfranken@saarburg-kell.de)

• Jennifer Lichter bei der Verbandsgemeindeverwaltung Trier-Land
(Tel. 0651/9798-148; E-Mail: jennifer.lichter@trier-land.de)

• Malte Awolin bei der Verbandsgemeindeverwaltung Konz
(Tel. 06501/83-103; E-Mail: malte.awolin@konz.de

Stelle für die Einreichung der Anträge:

Lokale AktionsGruppe (LAG) LEADER Moselfranken
Geschäftsstelle:
c/o Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell
Matthias Faß
Schlossberg 6, D-54439 Saarburg
Tel. 06581 81-165
E-Mail: lag-moselfranken@saarburg-kell.de
Internet: www.lag-moselfranken.de

Eine Einreichung per Mail ist ausreichend!
Bitte beachten Sie, dass nur vollständig und korrekt ausgefüllte Förderanträge in die Projektauswahl einbezogen werden können!