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Landeswahlleiter Marcel Hürter:
Briefwahlunterlagen dringend absenden
Sollten bereits beantragte Wahlunterlagen bis jetzt noch nicht zugegangen sein, sollte man möglichst umgehend beim zuständigen Wahlamt einen neuen Wahlschein beantragen. Es empfiehlt sich, dies persönlich vor Ort zu tun. So hat man die Möglichkeit, direkt zu wählen. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die Stimmabgabe kommt noch rechtzeitig beim Briefwahlvorstand ankommt.
Die Stimmabgabe kann am Sonntag, 23. Februar 2025, in der Zeit von 8:00 Uhr morgens bis 18:00 Uhr in den Wahlräumen erfolgen. Wer einen Wahlschein beantragt, aber noch keine Unterlagen bekommen hat, kann seine Stimme nicht im Wahlraum abgeben. In diesem Fall läuft die Frist zur Beantragung eines neuen Wahlscheins, am Samstag, den 22. Februar 2025 um 12 Uhr ab.