Fördermittel können bis 28. Mai angefragt werden

2. Förderaufruf zur Einreichung von LEADER-Kleinstprojekten in Moselfranken in der Förderperiode 2023-2029


 


Wer kann Anträge auf eine LEADER-Förderung einreichen?

Es gelten die nachfolgenden Fördersätze:

  • Öffentliche Träger                              (Grundförderung: 60%, Premiumförderung: 70%)
  • Gemeinnützige Träger                      (Grundförderung: 50%, Premiumförderung: 80%)
  • Private Träger                                   (Grund- und Premiumförderung: 50%)

Was kann gefördert werden?

  • Entscheidend für die Auswahl einer Projektidee ist, wie gut sie die Region voranbringt und die Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie Moselfranken unterstützt.
  • Das Projekt muss einem oder mehreren Handlungsfeldern der LEADER-Entwicklungsstrategie Moselfranken zugeordnet werden:
    • Wirtschaftlich zusammen wachsen
    • Sozialen Zusammenhalt stärken
    • Lebensgrundlagen gemeinsam bewahren
    • Nachbarschaftsregion gemeinsam weiterentwickeln
  • Die förderfähigen Gesamtkosten eines Kleinstprojektes dürfen max. 20.000 € betragen. Die Umsatzsteuer ist nicht förderfähig. Zuwendungen von weniger als 2.000 € können nicht gewährt werden.
  • Ausgaben für reine Ersatzinvestitionen, Sanierungs- und/ oder Instandhaltungsmaßnahmen sowie gebrauchter Maschinen/ Anlagen sind grundsätzlich nicht förderfähig

Wie läuft das Antrags- und Auswahlverfahren ab?

  1. Es wird empfohlen, vor Antragstellung mit der LAG-Geschäftsstelle Kontakt aufzunehmen und sich hinsichtlich der grundsätzlichen Förderfähigkeit der Projektidee beraten zu lassen.
  2. Bis zum Ende des Projektaufrufs ist bei der LAG-Geschäftsstelle ein Förderantrag einzureichen. Die LAG-Geschäftsstelle prüft die eingereichten Unterlagen anschließend auf Vollständigkeit.
  3. Die Mitglieder der LAG Moselfranken bewerten alle vollständigen und förderfähigen Projekte und legen dabei eine Punktzahl sowie den Förderbetrag für jedes Projekt fest. Die LAG-Mitglieder bilden eine Rangfolge der bewerteten Projekte und wählen die Projekte gemäß dem zur Verfügung stehenden Mittelbudget aus.
  4. Der Vorhabenträger schließt im nächsten Schritt einen Unterstützungsvertrag mit der LAG Moselfranken ab. Nach Abschluss des Projektes muss bis spätestens 31.10.2025 bei der LAG-Geschäftsstelle ein Verwendungsnachweis mit Kostennachweisen eingereicht werden. Die LAG-Geschäftsstelle prüft die Unterlagen und zahlt die Zuschüsse aus.

Wichtige Eckdaten zum 2. Projektaufruf für Kleinstprojekte


Fördermittel-Budget:  77.777,77 € Regionalbudget
(davon 70.000,00 GAK-Mittel und 7.777,77 € projektunabhängige kommunale Mittel der LAG Moselfranken)

*Die GAK-Mittel stehen unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Genehmigung!

Zeitschiene:

  • Start des Aufrufes:                                            12. März 2025
  • Ende des Aufrufes:                                             28. Mai 2025
  • Einreichungsfrist für Förderanträge:              28. Mai 2025, 23.59 Uhr
  • Datum der Projektauswahl durch die LAG:   im Laufe des Juni 2025

Inhalt des Aufrufes: Für alle Handlungsfelder des LEADER-Entwicklungskonzepts Moselfranken-Miselerland 2023-2029 können Projekte eingereicht werden.

Die geltenden Projektauswahlkriterien, die LEADER-Entwicklungsstrategie sowie das Förderantragsformular finden Sie auf unserer Homepage unter www.lag-moselfranken.de/informationen-vordrucke/downloads – alternativ können Sie diese Unterlagen bei der LEADER-Geschäftsstelle anfordern.

Regionale Ansprechpersonen

Projektträgern wird empfohlen, vor Ausfüllen und Einreichen ihres Förderantrags mit einem der folgenden Ansprechpersonen der LEADER-Geschäftsstelle Moselfranken Kontakt aufzunehmen und sich dort beraten zu lassen:

  • Matthias Faß bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell

       (Tel. 06581/81-165; E-Mail: lag-moselfranken@saarburg-kell.de)

  • Jennifer Lichter bei der Verbandsgemeindeverwaltung Trier-Land

       (Tel. 0651/9798-148; E-Mail: jennifer.lichter@trier-land.de)

  • Malte Awolin bei der Verbandsgemeindeverwaltung Konz

       (Tel. 06501/83-103; E-Mail: malte.awolin@konz.de

 

Stelle für die Einreichung der Anträge:

Lokale AktionsGruppe (LAG) LEADER Moselfranken

Geschäftsstelle:

c/o Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell

Matthias Faß
Schlossberg 6
D-54439 Saarburg

Tel. 06581 81-165

E-Mail: lag-moselfranken@saarburg-kell.de

Internet: www.lag-moselfranken.de

Bitte beachten Sie, dass nur vollständig und korrekt ausgefüllte Förderanträge in die Projektauswahl einbezogen werden können!