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Information des Zweckverbandes Wasserwerk Trier-Land
Wasserzählerablesung 2024
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
auch in diesem Jahr führen wir die Zählerablesung in Form der Selbstablesung durch. Hierzu werden ab dem 16. Dezember 2024 Ablesebriefe an alle Grundstückseigentümer oder deren Bevollmächtigte versendet. In dem Schreiben sind alle Informationen zum Vorgang erläutert. Um Schätzungen Ihres Verbrauchs zu vermeiden, bitten wir Sie, von den zahlreichen Möglichkeiten der Zählerstandsübermittlung Gebrauch zu machen.
Bitte beachten Sie auch den folgenden Hinweis: Im Verlauf des Jahres ist es sinnvoll, regelmäßig den Wasserzähler zu kontrollieren. Ein Defekt in der Privatleitung, der nicht sofort bemerkt wird, kann zu hohen Wasserverlusten führen. Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Unterstützung.
Zählerstandsübermittlung über das Internet unter www.wasserzaehler.trier-land.de
Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Unterstützung!!
Verbandsgemeindeverwaltung Trier-Land
Information an alle Grundstückseigentümer
Mitte Dezember 2024 werden innerhalb des Versorgungsgebietes des Zweckverbandes Wasserwerk Trier-Land Ablesebriefe verschickt, mit der Bitte uns den Wasserzählerstand bis zum 10.01.2025 mitzuteilen. Die Grundstückseigentümer, die nachfolgende Voraussetzungen erfüllen, können einen Antrag auf Absetzung der Kanalbenutzungsgebühren bei der Verbandsgemeinde Trier-Land stellen:
- die einen landwirtschaftlichen Betrieb (Ackerbau oder Viehzucht) besitzen,
- die einen weinbaulichen Betrieb besitzen bei dem Pflanzenschutzspritzungen durchgeführt werden,
- die Obst- oder Gemüseanbau betreiben, bei dem ebenfalls Pflanzenschutzspritzungen durchgeführt werden,
- die einen eigenen Zwischenzähler für nicht eingeleitete Wassermengen installiert haben.
Der in Punkt 4 genannte Zwischenzähler muss in 2024 bei der Verbrauchsabrechnung angemeldet worden sein.
Nähere Informationen hierzu oder für eine zukünftige Installation eines eigenen Zwischenzählers erhalten Sie unter: verbrauchsabrechnung@trier-land.de, Tel. 0651/9798-137.
Der Absetzungsantrag muss bis zum 15.01.2025 der Verbandsgemeinde Trier-Land vorliegen.
Absetzungsantrag für Gartenbewässerung (Online Anntrag)
kompletter Online-Antrag / kein Drucker oder Scanner erforderlich
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Absetzungsantrag für landwirtschaftliche Nutzung (Online Antrag)
komplett online / kein Drucker oder Scanner erforderlich
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Absetzungsantrag (als PDF)
als klassischer PDF-Download (Drucker / ggf. Scanner erforderlich)
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