Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht!


Wahlvorstände bestehen für jeden Wahlraum aus

  • einer Wahlvorsteherin oder einem Wahlvorsteher,
  • einer stellvertretenden Wahlvorsteherin oder einem stellvertretenden Wahlvorsteher und
  • aus weiteren drei bis sieben Beisitzern.

Wahlhelferin oder Wahlhelfer kann jede/r werden, die/der

  • am Wahltag Deutsche*r im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist,
  • das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • seit mindestens drei Monaten vor der Wahl eine Wohnung in Deutschland innehat oder sich sonst gewöhnlich hier aufhält,
  • nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

In der Regel werden die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer aus den Wahlberechtigten der Gemeinde und nach Möglichkeit aus den Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlbezirks berufen. Das heißt man hilft in der Gemeinde, in der man auch wohnt.

QR-Code für Wahlhelfersuche

Die Auszählung der Briefwahlen findet zentral in der Grundschule Aach-Newel in Butzweiler statt. Hierfür hat die Verbandsgemeinde acht Briefwahlvorstände personell zu besetzen.

Wer sich gerne an der Auszählung der Wahl (Briefwahl oder Urnenwahl) beteiligen möchte, kann unter https://www.trier-land.de/buerger-rathaus/online-dienste/  oder über den nebenstehende QR-Code Kontakt mit der Verbandsgemeindeverwaltung aufnehmen.

Seien Sie dabei – denn Demokratie lebt vom Mitmachen!