Neuerungen bei Reisepässen

Das sollten Sie wissen:

Der maximal 12 Monate gültige Kinderreisepass für Kinder unter 12 Jahren ist zum 1. Januar 2024 abgeschafft worden, d.h. das Einwohnermeldeamt hat diesen nur noch bis zum 31. Dezember 2023 ausgestellt. Verlängerungen sowie Aktualisierungen von Kinderreisepässen sind somit in 2024 nicht mehr möglich. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden. Seit Januar 2024 werden für Kinder normale Reisepässe mit Chip ausgestellt, die stärker geschützt und deshalb auch länger gültig sind. Für Personen unter 24 Jahren ist der elektronische Reisepass sechs Jahre gültig, danach zehn Jahre.

Warum gibt es keine Kinder-Reisepässe mehr?

Die Umstellung bedeutet weniger Aufwand und Kosten für Eltern und ausstellende Behörden. Bereits ausgestellte Pässe gelten noch bis zur Ablauffrist weiter, allerdings sollten Sie beachten, dass einige Staaten bei Einreise fordern, dass das Passdokument eine bestimmte Restgültigkeit aufweist, in der Regel 3 bis 6 Monate. Auch dies spricht für die Abschaffung der Kinderreisepässe.

Hat das Kind einen deutschen Reisepass, so sind Reisen in 190 Staaten visafrei möglich. Im Schengen-Raum reicht zum Nachweis der Identität in der Regel auch der Personalausweis.

Bei Kindern unter fünf Jahren muss das Passbild nicht zwingend biometrisch sein, auch bei unter Zehnjährigen gelten beim Passbild künftig weniger strenge Vorgaben als für Erwachsene. Bis dahin muss das Kind auch nicht selbst unterschreiben. Bis zum siebten Lebensjahr werden noch keine Fingerabdrücke erfasst.

Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist und das Ausweisdokument vorzeitig ungültig geworden ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis oder Reisepass).

Informieren Sie sich auch rechtzeitig, ob das konkrete Reisezielland den Kinderreisepass oder den verlängerten Kinderreisepass als Reisedokument anerkennt. Informationen finden Sie auch auf der Internet-Seite des Auswärtigen Amtes.

Bitte beachten Sie stets, dass die Ausstellung eines Passes, je nach Auslastung, bis zu sechs Wochen dauern kann.

Warum wird der Reisepass für über 24-Jährige teurer?

Das Pass-, Ausweis- und ausländerrechtliche Dokumentenwesen soll mit seinen Verwaltungsabläufen modernisiert werden. Die Behörden sollen insbesondere untereinander elektronisch kommunizieren und Daten austauschen können. Zum 1. Januar 2024 traten daher einige Neuerungen in Kraft, darunter wird u.a. die Reisepass-Gebühr für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, von 60 auf 70 Euro erhöht. Betroffen sind davon entsprechend nur Reisepässe für Erwachsene, die zehn Jahre gültig sind. Ein Expresspass kostet 102 EUR.

Sie haben Fragen dazu? Unser Bürgeramt erreichen Sie zentral über die E-Mail-Adresse meldeamt@trier-land.de sowie telefonisch unter 0651-9798115.

Sicherheitsmerkmale Personalausweis

Sicherheitsmerkmale Reisepass