Projektaufruf der Lokalen AktionsGruppe Moselfranken


Damit kleine Bürgerprojekte von Vereinen oder von gemeinnützigen Organisationen leichter eine LEADER-Förderung erhalten können, hat die LAG Moselfranken gemeinsam mit dem Land Rheinland-Pfalz einen unbürokratischen Förderweg eröffnet. Mit der Förderung von „Ehrenamtlichen Bürgerprojekten“ soll zu einer Stärkung unseres Leitbilds „Mensch – Region – Europa – weiter auf dem Weg zur gemeinsamen Region im Dreiländereck Deutschland-Luxemburg-Frankreich“ beigetragen werden.    

Wer kann Anträge auf eine LEADER-Förderung einreichen?

  • z.B. Vereine, gemeinnützige Organisationen, Nicht-Regierungsorganisationen, Gruppe nicht organisierter Menschen, Stiftungen (Aufzählung nicht abschließend!)
  • keine kommunalen Körperschaften oder Betriebe, keine Einzelpersonen, keine politischen Parteien oder Vereinigungen

Was kann gefördert werden?

  • Entscheidend für die Auswahl einer Projektidee ist, wie gut sie die Region voranbringt und die Umsetzung unserer LEADER-Entwicklungsstrategie unterstützt.
  • Das Projekt muss einem oder mehreren Handlungsfeldern der LEADER-Entwicklungsstrategie Moselfranken zugeordnet werden:
    • Wirtschaftlich zusammen wachsen
    • Sozialen Zusammenhalt stärken
    • Lebensgrundlagen gemeinsam bewahren
    • Nachbarschaftsregion gemeinsam weiterentwickeln
  • Insbesondere folgendes ist förderfähig: Kleinere ehrenamtliche Maßnahmen zur Verschönerung des Ortsbildes, Erhalt von Mundart und Kulturerbe, Förderung von Tier-, Natur- und Klimaschutz, Jugendförderung, Nachbarschaftshilfe, Seniorenarbeit, Fachreferenten, Imagekampagnen und Mitgliederakquise, Erhalt von Mundart und Kulturerbe (Aufzählung nicht abschließend)
  • Folgende Maßnahmen können nicht gefördert werden: z.B. Grillfeste, Kaffee- und Kuchen-Veranstaltungen, Vereinsfeiern, Ausflugsfahrten, regelmäßige und ohne einen LEADER-Zuschuss ohnehin stattfindende Veranstaltungen/ Aktionen, für die Vereinstätigkeiten selbstverständliche Anschaffungen (Aufzählung nicht abschließend)

Wie hoch ist die Förderung?

  • Die Höhe der Unterstützung von Einzelprojekten lokaler Akteure beträgt mindestens
    1.000
    ,00 € und maximal bis zu 3.000,00 € pro Einzelprojekt nach Mittelverfügbarkeit.
  • Die Unterstützung darf die Höhe der vorgesehenen Ausgaben des Einzelprojektes nicht übersteigen. Die Gesamtkosten jedes Einzelprojekts müssen mindestens 1.000,00 € betragen.

Wie läuft das Antrags- und Auswahlverfahren ab?

  1. Es wird empfohlen, vor Antragstellung mit der LAG-Geschäftsstelle Kontakt aufzunehmen und sich hinsichtlich der grundsätzlichen Förderfähigkeit der Projektidee beraten zu lassen.
  2. Bis zum Ende des Projektaufrufs ist bei der LAG-Geschäftsstelle eine formlose Projektbeschreibung (kein Antragsvordruck!) einzureichen. Die LAG-Geschäftsstelle prüft die eingereichten Unterlagen anschließend auf Vollständigkeit.
  3. Die Mitglieder der LAG Moselfranken bewerten alle vollständigen und förderfähigen Projekte in einer gemeinsamen Sitzung und legen dabei eine Punktzahl sowie den Förderbetrag für jedes Projekt fest. Die LAG-Mitglieder bilden eine Rangfolge der bewerteten Projekte und wählen die Projekte gemäß dem zur Verfügung stehenden Mittelbudget aus.
  4. Der Vorhabenträger schließt im nächsten Schritt eine Zielvereinbarung mit der LAG Moselfranken ab. Nach Abschluss des Projektes muss bis spätestens 15.10.2024 bei der LAG-Geschäftsstelle ein Verwendungsnachweis mit Kostennachweisen eingereicht werden. Die LAG-Geschäftsstelle prüft die Unterlagen und zahlt die Zuschüsse aus.

Wichtige Eckdaten zum 1. Projektaufruf für Ehrenamtliche Bürgerprojekte


Fördermittel-Budget:  40.000,00 €
(davon 30.000,00 € Mittel des Landes Rheinland-Pfalz* und 10.000,00 € projektunabhängige kommunale Mittel der LAG Moselfranken)

*Die Landesmittel stehen unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Genehmigung und einer Bewilligung durch die ADD.

Zeitschiene:

  • Start des Aufrufes:                                              15. Februar 2024
  • Ende des Aufrufes:                                              15. April 2024
  • Einreichungsfrist für Förderanträge:                15. April 2024, 23.59 Uhr
  • Datum der Projektauswahl durch die LAG:      8. Mai 2024

Inhalt des Aufrufes:  Für alle Handlungsfelder des LEADER-Entwicklungskonzepts Moselfranken-Miselerland 2023-2029 können Projekte eingereicht werden.

Die vollständigen Förderregelungen für Ehrenamtliche Bürgerprojekte sowie ein Leitfaden zur Antragstellung finden Sie auf unserer Homepage unter www.lag-moselfranken.de/informationen-vordrucke/downloads – alternativ können Sie diese Unterlagen bei der LEADER-Geschäftsstelle anfordern.

Regionale Ansprechpersonen

Projektträgern wird empfohlen, vor Ausfüllen und Einreichen ihres Förderantrags mit einem der folgenden Ansprechpersonen der LEADER-Geschäftsstelle Moselfranken Kontakt aufzunehmen und sich dort beraten zu lassen:

  • Matthias Faß bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell

       (Tel. 06581/81-165; E-Mail: lag-moselfranken@saarburg-kell.de)

  • Katharina Boettcher bei der Verbandsgemeindeverwaltung Trier-Land

       (Tel. 0651/9798-133; E-Mail: katharina.boettcher@trier-land.de)

  • Malte Awolin bei der Verbandsgemeindeverwaltung Konz

(Tel. 06501/83-103; E-Mail: malte.awolin@konz.de

 

Stelle für die Einreichung der Anträge

Lokale AktionsGruppe (LAG) LEADER Moselfranken

Geschäftsstelle:

c/o Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell

Matthias Faß

Schlossberg 6, D-54439 Saarburg

Tel. 06581 81-165

E-Mail: lag-moselfranken@saarburg-kell.de

Internet: www.lag-moselfranken.de

Bitte beachten Sie, dass nur vollständig und korrekt ausgefüllte Förderanträge in die Projektauswahl einbezogen werden können!