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Abgabefrist für Grundsteuererklärung um 3 Monate verlängert
Die Ermittlung der neuen Grundsteuerwerte stellt eine zwingende Vorarbeit für die Gemeinden dar, damit sie ab 2025 weiterhin die Grundsteuer erheben können. „Für einen erfolgreichen Abschluss der Grundsteuerreform ist es unerlässlich, dass den Finanzämtern frühzeitig eine ausreichende Menge an Erklärungen vorliegt. Nur so kann die Neubewertung von insgesamt 38 Millionen Einheiten rechtzeitig bewerkstelligt werden. Durch den bisherigen Erklärungseingang und die neue Frist ist weiterhin sichergestellt, dass den Gemeinden die notwendige Zeit verbleibt, um die neuen Hebesätze festzulegen“, sagte die Finanzministerin.
Die Grundsteuerreform ist eines der größten Projekte der Finanzverwaltung in der Bundesrepublik Deutschland. Alleine in Rheinland-Pfalz sind 2,5 Millionen Einheiten neu zu bewerten. „Mit der Verlängerung um 3 Monate geben wir den Bürgerinnen und Bürgern mehr Zeit. Zur Klärung offener Fragen stehen selbstverständlich weiterhin die Beratungsangebote und Service-Center der rheinland-pfälzischen Finanzämter zur Verfügung“, sagte Ahnen.
Quelle: Ministerium der Finanzen RLP