Auszug aus einem Leitungsplan

Planauskunft

Sie beabsichtigen die Durchführung einer Baumaßnahme als Baufirma, im öffentlichen oder privaten Bereich, oder möchten wissen, wo die Hausanschlussleitungen auf Ihrem Grundstück liegen? Dann fordern Sie eine Planauskunft bei uns als Ihrem Ver- und Entsorgungsunternehmen an.

Wir erteilen Ihnen gerne Auskunft über die Lage von Wasserver- und Abwasserentsorgungsleitungen in unserem Ver- und Entsorgungsbereich.

Stellen Sie Ihre Anfrage unter folgender Mailadresse: planauskunft@trier-land.de

und teilen Sie uns nach Möglichkeit folgende Angaben mit:

·         Anschrift des Auskunftsuchenden
·         Für Grundstückseigentümer: Anschrift Bauvorhaben (auch Flur- und Flurstücksnummer)
·         Für Ingenieurbüros oder Baufirmen: Lageplan mit umgrenzten Bereich des Bauvorhabens
·         Für welche(s) Medium/Medien (Wasser und/oder Abwasser)

Freistellungsvermerk zu Planauskünften:
Es wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die in den Plänen enthaltenen Angaben und Maßzahlen hinsichtlich Lage und Verlegungstiefe unverbindlich sind. Mit Abweichungen muss gerechnet werden. Dabei ist zu beachten, dass erdverlegte Leitungen nicht zwingend geradlinig sind und auf dem kürzesten Weg verlaufen.
Darüber hinaus darf auf Grund von Erdbewegungen, auf die das Versorgungsunternehmen keinen Einfluss hat, auf eine Angabe zur Überdeckung nicht vertraut werden. Die genaue Lage und der Verlauf der Leitungen sind in jedem Fall durch fachgerechte Erkundungsmaßnahmen (Ortung, Querschläge, Suchschlitze, Handschachtung o. a.) festzustellen.
Die abgegebenen Pläne geben den Bestand zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung wieder. Es ist darauf zu achten, dass zu Beginn der Bauphase immer aktuelle Pläne vor Ort vorliegen. Die Auskunft gilt nur für den angefragten räumlichen Bereich und nur für eigene Leitungen des Versorgungsunternehmens, so dass ggf. noch mit Anlagen anderer Versorgungsunternehmen gerechnet werden muss, bei denen weitere Auskünfte eingeholt werden müssen.
Die Entnahme von Maßen durch Abgreifen aus dem Plan ist nicht zulässig. Außer Betrieb befindliche Leitungen sind in den Plänen nicht dargestellt, können u. U. in der Örtlichkeit vorhanden sein.

Kontaktdaten:

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