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Erläuterungen zur Eichfrist von Kaltwasserzählern
Verlängerung der Frist
Kaltwasserzähler sind entsprechend den Vorschriften des Mess- und Eichgesetzes sowie der dazu gehörenden Mess- und Eichverordnung – Hier speziell Anlage 7 zu §34 Absatz 1 Nummer 1 – Tabelle 1 Nr. 5.5.1 - grundsätzlich für eine Nutzungszeit (Eichfrist) von 6 Jahren verwendbar.
Wenn auf Ihrem Wasserzähler ein bereits abgelaufenes Eichjahr, wie z.B. 2020 steht, wäre normalerweise zu erwarten, dass hier die Eichfrist tatsächlich, wie darauf zu lesen ist, im Jahr 2020 abgelaufen wäre. Dies ist jedoch bei unseren Wasserzählern nicht der Fall !
Da wir besonders sparsam und wirtschaftlich mit den Gebühren und Beiträgen umgehen, haben wir von einer Sonderregelung in § 35 der Mess- und Eichverordnung Gebrauch gemacht. Nach dieser Vorschrift ist es möglich, die Eichfristen bestimmter Chargen oder Lose von beschafften Messgeräten durch die zuständige Eichbehörde verlängern zu lassen, wenn diese Geräte baugleich sind und nach anerkannten statistischen Grundsätzen durch eine staatlich zugelassene Prüfstelle stichprobenartig auf ihre Genauigkeit hin überprüft worden sind.
Da wir sehr viele Wasserzähler in unserem Netz im Einsatz haben und die Qualität dieser Geräte sehr gut ist, haben wir uns entschieden, bei großen Losen gleichartiger, zeitgleich beschaffter Wasserzähler, diese Stichprobenprüfung durchführen zu lassen. Dies spart uns – und damit dem Bürger - viel Geld, denn neben dem Neukauf von Wasserzählern können so auch Kosten für die anfallenden Arbeiten beim frühzeitigen Austausch von Wasserzählern gespart werden.
Durch die Prüfstelle wurden dann aus einer großen Charge 100 zufällig ausgewählte Wasserzähler bestimmt. Diese wurden ausgebaut und der Prüfstelle zugeführt. Bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass die geprüften Geräte auch nach 6 Jahren im Netz die Anforderungen an die Vorschriften des Mess- und Eichgesetzes bezüglich der Genauigkeit der Messung einhalten und dass die baugleichen Geräte der damals eingekauften und eingebauten Charge weitere 3 Jahre im Netz eingebaut bleiben dürfen und somit weiter verwendet werden dürfen.
Üblicherweise führen wir eine solche Stichprobenüberprüfung bis zu zweimal nacheinander durch, so dass wir Ihnen spätestens 12 Jahre nach dem Einbau wieder einen fabrikneuen Wasserzähler einbauen werden.
Sollten Sie also einen mutmaßlich „abgelaufenen“ Wasserzähler im Hause haben, haben wir normalerweise das vorgenannte Verfahren durchlaufen und die Eichgültigkeit Ihres Wasserzählers wurde ein oder mehrfach um 3 Jahre verlängert.
Somit darf das Gerät aktuell verwendet werden.
Ihre
Werke Trier-Land